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   BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B   

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https://dejure.org/2016,45860
BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B (https://dejure.org/2016,45860)
BSG, Entscheidung vom 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B (https://dejure.org/2016,45860)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - B 12 KR 39/16 B (https://dejure.org/2016,45860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfGE 131, 239, 252 f).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B
    Damit sind diese Ausführungen - wie auch der weitere Vortrag des Klägers, insbesondere zur vermeintlich fehlenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts - zur Begründung einer im Einzelfall bestehenden Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30; s auch BVerwG Beschluss vom 29.1.2014 - 7 C 13/13 - NJW 2014, 953 RdNr 7).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B
    Damit sind diese Ausführungen - wie auch der weitere Vortrag des Klägers, insbesondere zur vermeintlich fehlenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts - zur Begründung einer im Einzelfall bestehenden Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30; s auch BVerwG Beschluss vom 29.1.2014 - 7 C 13/13 - NJW 2014, 953 RdNr 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B
    Die Behauptung, die Berufungsentscheidung sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr 7).
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Ihr Fehlen ist aber dann unschädlich, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist (BSG Beschluss vom 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B - juris RdNr 4) oder der zu beurteilende Sachverhalt eindeutig feststeht (BSG Beschluss vom 27.6.2019 - B 5 R 1/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 60 RdNr 11c).
  • BSG, 27.08.2020 - B 2 U 16/20 BH

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Benennung von vornherein

    Der Senat konnte ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO wegen offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs entscheiden (vgl dazu BSG Beschluss vom 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B - juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 356/18
    Die vom Kläger mit der Klageschrift vom 28. November 2017 sowie mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 angebrachten Ablehnungsgesuche, mit denen er - wie in vielen anderen Verfahren - Richter am Sozialgericht B. "dauerhaft" auch für die zukünftigen Verfahren abgelehnt hat, sind bereits deshalb unzulässig, weil sie keinen konkreten sachlichen Bezug zum Verhalten des abgelehnten Richters im zugrundliegenden Verfahren S 9 SO 4489/17 haben und diesem lediglich eine bestimmte politische Gesinnung unterstellen (z.B. BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2016 - B 12 KR 39/16 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 7. September 2016 - B 10 SF 2/16 C - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 13. August 2009 - B SO 13/09 B - juris Rdnr. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 1 B 107/07 SF RG - juris Rdnr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2018 - L 15 SF 4/18
    Die Mitgliedschaft eines Richters in einer politischen Partei oder seine politische Betätigung genügt in der Regel nicht, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BSG, Beschluss vom 11. Oktober 2016, B 12 KR 39/16 B).
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